In Liechtenstein gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn.
Wir empfehlen die Mindestlöhne aus dem nationalen NAV (Schweiz): ab 1. Januar 2024 beträgt der Mindestlohn pro Stunde brutto, exklusiv Zuschläge für Ferien und Feiertage:
für ungelernte Personen: Fr. 19.95
für ungelernte Personen mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft: Fr. 21.85
für gelernte Personen mit einer abgeschlossenen, mindestens 2-jährigen beruflichen Grundbildung mit Bezug zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten: Fr. 21.85
für gelernte Personen mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis in der Hauswirtschaft: Fr. 24.05