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Informationen

Gesetzliche Grundlagen

Die Betreuerinnen arbeiten in privaten Haushalten. Das Arbeitsgesetz (Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Gesundheitsschutz) gilt für private Haushalte nicht. Ein Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts von 2021 beurteilt den rechtlichen Rahmen neu (siehe unten). Derzeit ist in Abklärung, was das für die rechtliche Situation in Liechtenstein bedeutet.

Hier finden Sie den Normalarbeitsvertrag (NAV)

Arbeitsvertrag

Es gelten allenfalls die Bestimmungen des Normalarbeitsvertrags für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen. Es ist deshalb wichtig, dass im einzelnen Arbeitsvertrag die Arbeitsbedingungen klar und fair geregelt sind. Dazu gehören: Lohnvereinbarungen, Abmachungen über Kost und Logis, Mindestarbeitszeiten, Ruhepausen und Ferien, Krankheit, Reisekosten, Spesen, Arbeitspensum, Kündigungsfrist, Probezeit und so weiter.

Hier finden Sie einen Musterarbeitsvertrag als Vertrags-Vorlage und eine Vorlage für die Zeiterfassung

Bundesgerichtsurteil

Am 22. Dezember 2021 fällte das Schweizerische Bundesgericht ein Urteil zur Anwendbarkeit des Arbeitsgesetzes (ArG) bei der häuslichen 24-Stunden-Betreuung. Bisher ging man davon aus, dass in Privathaushalten das Arbeitsgesetz keine Anwendung findet. Neu urteilt das Bundesgericht, dass das Arbeitsgesetz grundsätzlich auch auf private Haushaltungen angewandt werden kann, sofern ein «Dreiparteienverhältnis» vorliegt. Das heisst: wird häusliche Betreuung als Dienstleistung im Rahmen von Personalverleih oder als Auftragsverhältnis organisiert, könnte künftig das Arbeitsgesetz breiter zur Anwendung kommen.
 

Wenn aber eine «Arbeitskraft direkt vom privaten Haushalt angestellt wird und ihre Anweisungen ausschliesslich von diesem bezieht», liegt ein «Zweiparteienverhältnis» vor und die Ausnahme für Privathaushalte vom Arbeitsgesetz bleibt gültig. Derzeit ist in Abklärung, was das für die rechtliche Situation in Liechtenstein bedeutet.

Hier gelangen Sie zum Bundesgerichtsurteil

Studie

2019 wurde die Situation von Betreuerinnen in einer wissenschaftlichen Studie des Liechtenstein-Instituts untersucht. Die Studie analysiert die rechtliche Lage und beschreibt die Strukturen, in denen sich Betreuerinnen befinden. Sie zeigt konkrete Handlungsansätze für die Verbesserung ihrer Arbeitssituation auf.
 

Die Forscherinnen gehen auf die verschiedenen Betreuungsformen, die Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes, die unterschiedlichsten Anstellungsverhältnisse sowie die arbeitsrechtlichen Grundlagen ein. Sie benennen den fehlenden Arbeits- und Mutterschutz von Hausangestellten in Liechtenstein und die Schwierigkeit, Arbeit und Freizeit zu trennen.
Die Studie zeigt konkret auf, wie Höchstarbeitszeiten gemäss bestehender EU-Richtlinie zu gestalten sind. LANV, infra und VMR formulierten Handlungsempfehlungen für die Verbesserung der Situation der Betreuerinnen.

Hier gelangen Sie zur Studie

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